Energieausweis

Der Energieausweis ist die energetische Visitenkarte eines Gebäudes.

Seit 2009 ist der Energieausweis gemäß OIB-Richtlinie 6 für Zu- und Umbauten Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, energieausweis-hausBüros oder Betriebsobjekten, vorgeschrieben.

Der wichtigste Kennwert im Energieausweis ist die Energiekennzahl (= spezifischer Heizwärmebedarf = HWB-Wert).

Sie gibt Auskunft über den Energieverbrauch (z.B durch Heizung, Warmwasserbereitung,…) eines Objekts. Der zukünftige Energieverbrauch eines Gebäudes sollte durch die umfassende Planungstätigkeit eines erfahrenen Architekten positiv beeinflusst werden und auf Dauer Betriebskosten sparen.
Daher muss auf die Lage und Orientierung des Gebäudes, die Fenster und deren Beschattung, die äußere Form des Objekts, die Art der Heizung und der Warmwasseraufbereitung, sowie auf die sorgfältige Auswahl der Baumaterialien und deren normgerechten Verarbeitung durch eine fundierte Detailplanung Wert gelegt werden.

Um sich über ein zukunftsorientiertes und wertgesichertes Gebäude dauerhaft freuen zu können, sollte die Energiekennzahl jetzt schon im grünen Bereich liegen.

Für ein energiebewusstes Bauen gewähren Gemeinden, Land und Bund unterschiedlich hohe finanzielle Unterstützungen und Förderungen. Damit diese Mittel auch tatsächlich beim Bauherrn ankommen, sorgen wir für eine reibungslose Abwicklung der Ansuchen.