Ausführungs- und Detailplanung

Grundsätzlich sollte nach Möglichkeit schon vor Planungsbeginn bei der Grundstückswahl der Rat eines erfahrenen Architekten eingeholt werden.

In diesen Bereich fallen auch die Vorabklärung der Flächenwidmung sowie alle sonstigen Behördengänge von der Baueinreichung bis zur Benützungsbewilligung.

Ausführungs- und Detailplanung sollten möglichst in der Hand eines Architekten liegen.

So wie das Architektensprichwort sagt: „der Teufel steckt im Detail“ steht und fällt die Qualität einer Planung mit der Bearbeitung und Umsetzung der Baudetails. Daher legen wir besonderes Augenmerk auf die Detailplanung.